Private Krankenpflegedienste erbringen Leistungen der ambulanten Pflege nach dem SGB V (Krankenversicherung) und dem SGB XI (Pflegeversicherung).
Sie sind in der Regel im Umkreis von ca. 15 bis 20 km ihres Dienstsitzes tätig.
Zu dem Leistungsangebot gehören insbesondere:
- Grund- und Behandlungspflege bei Kranken und Senioren
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Pflegeplanung
- Beratung in der Pflege
- Pflegekurse für Angehörige in Zusammenarbeit mit den Pflegekassen
- Vermittlung oder Verleih von Pflegehilfsmitteln
- Vermittlung von Fahrdiensten (Krankengymnastik, Fußpflege, Mahlzeitendienst usw.)
- Vermittlung von Hausnotruf
Die Dienste sind grundsätzlich rund um die Uhr erreichbar.
