Der Hausanschluss

Wer beantragt den Hausanschluss?

Sobald Sie als Bauherr Ihren vom Landratsamt genehmigten Bauantrag für Neu-, Um- oder Ausbauten, die mit Trinkwasser versorgt werden sollen, erhalten haben, ist beim WZV Antrag auf Anschluss bzw. Erweiterung der Wasserversorgung zu stellen. Dafür benötigt wird eine Kopie des Lageplans und des Bauplans. Nur bei rechtzeitiger Antragstellung ist es dem WZV möglich, den Antrag zu prüfen und die Erstellung des Hausanschlusses zum gewünschten Termin durchzuführen.

 

Was umfasst der Hausanschluss?

Dies ist die Hausanschlussleitung von der Hauptleitung bis einschließlich Wasseruhr und deren beider Absperrhähne. Nach Einbau des Wasserzählers ist darauf zu achten, dass genügend Platz bleibt, um diesen auswechseln zu können. Der Wasserzählerwechsel geschieht laut Eichgesetz alle 6 Jahre.

 

Wer macht den Hausanschluss?

Der Hausanschluss wird vom Fachpersonal des WZV errichtet. Den Grabenaushub dazu kann der Bauherr nach Rücksprache selbst fachgerecht vornehmen.

 

Wichtiger Hinweis: PE-Rohre dürfen erst ab + 5° C ins Erdreich verlegt werden!

 

Wer legt die Leitungsführung fest?

Wie und wo die Hausanschlussleitung zur Hauptleitung gelegt wird bestimmt der WZV, wobei die Wünsche des Bauherrn soweit wie möglich berücksichtigt werden.

 

Welche Kosten entstehen für den Hausanschluss?

Die Kosten dafür werden nach Arbeitszeit, Maschineneinsatz und Materialverbrauch berechnet und zwar nur für den Bereich ab Grundstücksgrenze bis einschließlich Wasseruhr. Für Beschädigungen der Hausanschlussleitung innerhalb der Grundstücksgrenze ist der jeweilige Anschlussnehmer verantwortlich und hat die vollen Reparaturkosten zu tragen.

 

Anschluss- und Benutzungsrecht

Der WZV hat seit Jahren ein ausgedehntes Versorgungsnetz für die Mitgliedsgemeinden gebaut und finanziert. Zur Zeit werden damit ca. 4000 Anschlüsse versorgt. Alle Anschlussnehmer haben dafür einen Rohrnetzkostenbeitrag zu entrichten, entsprechend der Beitrags- und Gebührensatzung des WZV. Auf dieser Basis errechnet erhalten Sie einen Rohrnetzkostenbescheid zugestellt.

 

Bauwasser

In vielen Fällen ist zur Durchführung der Baumaßnahme ein Bauwasseranschluss erforderlich. Dieser wird auch durch den WZV auf Kosten des Bauherrn hergestellt. Als Gebühr für Bauwasser wird für die Bauzeit ohne Verwendung eines Wasserzählers ein Betrag von € 0,25 je Quadratmeter Geschossfläche erhoben.

 

Was gehört alles zur Hausinstallation?

Die Hausinstallation umfasst alle Leitungs- und Anlageteile nach dem Wasserzähler bis zu den einzelnen Entnahmestellen.

 

Installationsanmeldung

Mit den Installationsarbeiten darf erst nach Zustimmung des Zweckverbandes begonnen werden. Eine Genehmigungspflicht nach sonstigen, insbesondere nach strassen-, bau- und wasserrechtlichen Bestimmungen bleibt durch die Zustimmung unberührt.

 

Wir weisen besonders darauf hin, dass Installationsarbeiten an der Anlage des Grundstückeigentümers (Hausleitung) nur durch den Zweckverband oder durch ein eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen dürfen, das zum Zeitpunkt der Bauausführung in ein gültiges Installateurverzeichnis des Zweckverbandes oder eines anderen Wasserversorgungsunternehmens aufgenommen ist.

 

Der Grundstückseigentümer hat jede Inbetriebsetzung der Anlage beim Zweckverband über das Installationsunternehmen zu beantragen. Der Anschluss der Anlage an das Verteilungsnetz und die Inbetriebsetzung erfolgen durch den Zweckverband oder seine Beauftragten. Die geltenden behördlichen Vorschriften und Verfügungen, die Bestimmungen des Deutschen Vereins von Gas- und Wasserfachmännern e.V. (DVGW), die Vorschriften des Deutschen Normenausschusses, insbesondere DIN 1988 sind zu beachten.

 

Welches Rohrmaterial darf für die Hausinstallation verwendet werden?

Dies bleibt dem Bauherrn freigestellt, wenn geprüftes Material verwendet wird. Immer mehr findet jedoch die Verwendung von V2A-Chrom-Nickel-Stahl- und Kunststoffrohren Anwendung, weil die Erfahrung gezeigt hat, dass diese Materialien am sichersten gegen Korrosionseinwirkung durch das Wasser sind.

Bei verzinkten Rohren im Warmwasserbereich soll die Wassertemperatur nie über 56°C ansteigen, weil dann nämlich Kalk ausfällt und die Korrosion in der Rohrinnenwand beginnen kann.

 

Regenwassernutzung

Vor der Errichtung bzw. Inbetriebnahme einer Regenwassernutzungsanlage hat der Grundstückseigentümer dem Zweckverband Mitteilung zu machen. Regenwasser kann neben der Gartenbewässerung überall dort eingesetzt werden, wo nach den gesetzlichen Regelungen der Trinkwasserverordnung für das verwendete Wasser keine Trinkwasserqualität erforderlich ist (Toilettenspülung oder zum Wäsche waschen).

 

Wichtig: Regen- und Trinkwasserleitungen dürfen keinesfalls miteinander in Verbindung stehen.

 

Wasserqualität

Das Wasser des WZV entspricht der Trinkwasserverordnung und wird laufend sowohl auf bakteriologische, als auch chemisch physikalische Werte untersucht. Die genauen Analysen können vom WZV angefordert werden bzw. im Internet unter www.wzv-baumgartner-gruppe.de abgerufen werden.

Der Härtegrad unseres Wassers liegt im Bereich 3.

 

Sind Druckminderer und Wasserfilter erforderlich?

Durch die Höhenunterschiede des Versorgungsgebietes ist auch der Wasserdruck in den einzelnen Orten unterschiedlich. So liegt dieser in Attenkirchen bei 3 bar und z.B. in Niederambach bei bis 9 bar. Aus diesem Grund sollten Sie, wie fast alle vorhandenen Anschlussnehmer, einen verstellbaren Druckminderer installieren lassen. Bei Wasserfiltern ist ein Einbau nur sinnvoll, wenn die Filtereinsätze regelmäßig gewechselt werden. Ansonsten kann sich das Filterpapier so verlegen, dass der Wasserdruck in der Hausinstallation immer geringer wird und ganz abfällt.

 

Wie steht es mit dem „Kleingedruckten"?

Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und dem WZV ist die rechtskräftige Wasserabgabesatzung, sowie die Beitrags- und Gebührensatzung zur WA-Satzung des WZV. Diese wird von Ihnen mit der Stellung des Antrages auf Wasseranschluss anerkannt. Diese für Sie zutreffende Rechtsgrundlage liegt in den Geschäftsräumen des WZV zur Einsicht auf und wird Ihnen auf Wunsch auszugsweise zugesandt.