Bericht von der Gemeinderatssitzung Wolfersdorf am 27. Juli 2017

Dorfplatz Wolfersdorf Frühjahr

Nicht-öffentliche Beschlüsse der Sitzung am 22. Juni

 

Erneuerung Berghaselbacher Straße

 

Im Zuge der Erneuerung (Straßenbau) der Berghaselbacher Straße in Wolfersdorf nahm der Gemeinderat die Ergebnisse der im Detail vorgestellten beiden Vorplanungsvarianten 1 (Teilausbau) und 2 (Vollausbau) und die hierzu erläuterten Kostenschätzungen des Ingenieurbüros WipflerPLAN zur Kenntnis.

Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich dem Vollausbau mit Gesamtkosten von 764.280 Euro (brutto) unter der Voraussetzung zu, dass ein Zuschuss (GVFG oder FAG) von mind. 40 % seitens der Regierung von Oberbayern zugesichert wird und der Gehweg in der Berghaselbacher Straße in Wolfersdorf in seinem Verlauf nicht verändert wird.

Die endgültige Entscheidung über den Umfang der Straßenbaumaßnahme behält sich der Gemeinderat Wolfersdorf noch vor. Bürgermeister Mair wird bevollmächtigt, den notwendigen Grunderwerb für den bebauten Gehweg in der Berghaselbacher Straße durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Ingenieurbüro WipflerPLAN die Zuschussfähigkeit der Maßnahme (u. a. auch gesondert für beide Bauabschnitte) mit der Regierung von Oberbayern zu klären.

Den Planungsauftrag für die notwendigen Ingenieurleistungen für den Vollausbau mit Gesamtkosten von 764.280 Euro (brutto) erhält die Planungsgesellschaft WipflerPLAN aus Pfaffenhofen, unter der Voraussetzung, dass ein Zuschuss (GVFG oder FAG) von mind. 40 % seitens der Regierung von Oberbayern zugesichert wird und vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung über den Umfang der Straßenbaumaßnahme (lediglich Bauabschnitt 1oder beide Bauabschnitte). Die Auftragsvergabe für die Ausbauvariante und Leistungsphasen erfolgt dabei auf der Grundlage der HOAI 2013 und zu den im Sachbericht erläuterten Konditionen. Bürgermeister Mair wird zum Abschluss der Honorarvereinbarung zu den o. g. Konditionen bevollmächtigt.

 

Kanalsanierung Berghaselbacher Straße

 

Der Planungsauftrag für die Ingenieurleistungen zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den Kanalbau in der Berghaselbacher Straße in Wolfersdorf (Straße im Bereich der Kreuzung Hauptstraße bis zur Feldzufahrt (Grundstück Flur-Nr. 506 Gemarkung Wolfersdorf)) wird der Planungsgesellschaft WipflerPLAN aus Pfaffenhofen erteilt.

Die Auftragsvergabe erfolgt zu den im Sachbericht erläuterten Konditionen. Bürgermeister Mair wird zum Abschluss der beiden Honorarvereinbarungen zu den o. g. Konditionen bevollmächtigt.

Den Auftrag für die Baugrunduntersuchung bis 5 m Tiefe erhält die Firma Crystal Geotechnik aus Utting auf der Grundlage und zu den Preisen und Bedingungen des eingereichten Angebotes in Höhe von 5.764,36 € (brutto).

 

Änderung des Bebauungsplanes "An der Ruhpalzinger Straße" in Unterhaindlfing mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes

Mit der Ausarbeitung des Bauleitplanverfahrens zur 2. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „An der Ruhpalzinger Straße“ in Unterhaindlfing mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wolfersdorf (9. Änderung) wird das Landschaftsarchitekturbüro Albert Schneider, Wolfersdorf-Billingsdorf, auf der Grundlage des vorgelegten Honorarangebotes beauftragt. Bürgermeister Mair wird ermächtigt, mit dem Landschaftsarchitekturbüro für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens die entsprechenden Honorarvereinbarungen zu den o. g. Konditionen abzuschließen. Zur Übernahme der Planungskosten durch den Antragsteller wird Bürgermeister Mair bevollmächtigt, einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Wolfersdorf und dem Antragsteller auf der Grundlage des § 11 BauGB abzuschließen.

 

Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Am Grasfeld" in Oberhaindlfing mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes

Mit der Ausarbeitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Grasfeld“ in Oberhaindlfing mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wolfersdorf (10. Änderung) wird das Architekturbüro Hans Hörl, Wolfersdorf, auf der Grundlage des Honorarangebotes beauftragt. Bürgermeister Mair wird ermächtigt, mit dem Architekturbüro für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens (Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung) die entsprechenden Honorarvereinbarungen zu diesen Konditionen abzuschließen.

Mit der Ausarbeitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Grasfeld“ in Oberhaindlfing mit gleichzeitiger Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wolfersdorf (10. Änderung) wird das Landschaftsarchitekturbüro Albert Schneider, Wolfersdorf-Billingsdorf auf der Grundlage des Honorarangebotes mit den Planungsleistungen für die Grünordnungsplanung (inkl. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) und Umweltbericht für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung) beauftragt. Bürgermeister Mair wird ermächtigt, mit dem Landschaftsarchitekturbüro für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens (grünordnerische und landschaftspflegerische Leistungen) die entsprechenden Honorarvereinbarungen zu den o. g. Konditionen abzuschließen. Zur anteiligen Übernahme der Planungskosten durch den Antragsteller wird Bürgermeister Mair bevollmächtigt, einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Wolfersdorf und dem Antragsteller auf der Grundlage des § 11 BauGB abzuschließen.

 

Beschlüsse der Sitzung am 27. Juli

 

Änderung der Gebührensatzung für die Mittagsbetreuung

Für den Besuch in der Mittagsbetreuung gilt im Moment die geänderte Gebührensatzung vom März 2016. Darin sind die Gebühren pro Monat für die tägliche Betreuung bis zu einer bestimmten Uhrzeit fest gelegt. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Kinder an einzelnen Tagen länger als vereinbart in der Mittagsbetreuung bleiben. In Zukunft, ab dem 1. 9.2017, wird jede angefangene Stunde, die nicht durch die vertragliche Betreuungszeit abgedeckt ist, zusätzlich mit vier Euro in Rechnung gestellt.