Haun

Während noch in der Chronik von Haag a. d. Amper ausgeführt ist, dass der erste Nachweis von Haun in das Jahr 1254 fällt, schreibt ein neueres Werk eine Urkunde, die zwischen 926-937 gefertigt wurde, Haun zu, und zwar mit der Angabe "in loco Uiovneida". Huber nennt dann weiter die Urkunden von 1254 (Irmgardis de Hvnn), 1359 "Haewn", 1590 "vom Mos Georg Hauner" und 1874 "hain" (Viehweide).

 

Wallner deutet diesen Namen mit ausführlicher Begründung als aus dem althochdeutschen "dinkel, schwarzbraun" kommend. Nach der Mundart, nicht nach den Belegen kann man an das mittelhochdeutsche hower, houver, der Holzbauer, denken. Noch ein späterer Besitzer wurde der Hautoni genannt.
Haun war ehemals ganz in der Gemeinde Zolling gelegen. Mit Wirkung vom 1. April 1952 wurde das Anwesen Schindlbeck auf Grundstück Fl.-Nr. 1488 aus der Gemeinde Zolling aus und in die Gemeinde Haag a. d. Amper eingemeindet. Eine Regelung hinsichtlich der neuen Ortsbezeichnung wurde dabei nicht getroffen. Die Einöde Haun wurde im amtlichen Ortsverzeichnis nur für die Gemeinde Zolling geführt. Für die beiden Anwesen Schindlbeck (mittlerweile war dort ein zweites Wohnhaus errichtet worden) existierte lange Zeit praktisch keine Ortsbezeichnung. Dem half der Gemeinderat Haag a. d. Amper mit Beschluss vom 28. Juli 1982 ab, indem er auch dieser Siedlung offiziell den Namen "Haun" gab. Die Regierung von Oberbayern genehmigte diese Namenserteilung mit Verfügung vom 8. Juni 1983. Seither gibt es auch amtlich je eine Siedlung mit dem Namen "Haun" sowohl in der Gemeinde Zolling als auch in der Gemeinde Haag a. d. Amper.