Bericht aus dem Gemeinderat vom 19. November 2020

Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22. Oktober
Informationen und Beschlüsse aus der öffentlichen SItzung vom 19. November 2020

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Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22. Oktober 2020

 

Kredit für Berghaselbacher Straße
Um den Ausbau der Berghaselbacher Straße zu finanzieren, stimmte der Gemeinderat nachträglich zu, einen Kredit aufzunehmen. Die Konditionen für rund 1.300.000 Euro bei der LfA Förderbank Bayern sind gut: 20 Jahre Zinsbindung, 0 Prozent Zinsen und drei tilgungsfreie Jahre.

 

Informationen und Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 19. November 2020

 

Gebühren für Frischwasser leicht angehoben
Alle drei Jahre werden die Gebühren für Frischwasser neu kalkuliert und eventuell in der Höhe angepasst. Bei der Nachkalkulation für das Jahr 2020 hat sich ein Defizit in Höhe von 294,07 Euro ergeben. Dieses Defizit wird bei der Festsetzung der Gebühren für den Zeitraum 2021 bis 2023 berücksichtigt. Die Gebühren werden damit mit Gemeinderatsbeschluss erhöht. Die letzte Anhebung fand im Jahr 2016 statt von damals 1,17 Euro pro Kubikmeter Wasser auf 1,41 Euro. Für die kommenden drei Jahre, ab dem 01.01.2021, sind es nun 1, 65 Euro pro Kubikmeter Frischwasser. Unverändert bleiben dagegen die Grundgebühren, die sich wie folgt darstellt (netto):

  • bis 2,5 m³/h Nenndurchfluss bzw. bis 4 m³/h Dauerdurchfluss 4,00 Euro/Monat
  • bis 6,0 m³/h Nenndurchfluss bzw. bis 10 m³/h Dauerdurchfluss 6,68 Euro/Monat,
  • bis 10,00 m³/h Nenndurchfluss bzw. bis 16 m³/h Dauerdurchfluss 13,33 Euro/Monat,
  • über 10,00 m³/h Nenndurchfluss bzw. über 16 m³/h Dauerdurchfluss 40,03 Euro/Monat

Die neuen Gebühren müssen auch in einer Satzung festgehalten werden. Im Zuge der Gebührenanpassung hat der Gemeinderat daher auch der neuen Fassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde zugestimmt. Die Satzung finden Sie hier.

 

Beim Wasserzweckverband gilt jetzt das Verursacherprinzip
Wenn im Gebiet des Wasserzweckverbands Paunzhausen künftig ein Neubaugebiet mit Wasserleitungen erschlossen wird, sollen diese Kosten ab jetzt nach dem Verursacherprinzip von den Grundstückseigentümern oder Erschließungsträgern gedeckt werden. Dazu hat der Gemeinderat seine Zustimmung gegeben, weil die Gemeinde Mitglied im Verband ist. Bislang hat man solche Kosten auf die Gebühren umgelegt, so dass alle die Kosten getragen haben. Diese Abrechnungsweise ist laut Zweckverband weder kostendeckend noch solidarisch.

 

Öffentlicher Feldweg bei Ruhpalzing eingezogen
Der bisher öffentliche Feld- und Waldweg „Wolfersdorf-Ruhpalzinger Feldweg I“ hat auf seiner gesamten Länge von 90 Metern seine Bedeutung für den öffentlichen Verkehr verloren. Alle Grundstücke entlang des Weges sind bereits anderweitig verkehrstechnisch erschlossen. Deshalb wird der Weg mit Gemeinderatsbeschluss nun eingezogen und öffentlich bekannt gemacht.