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Verwaltungsgemeinschaft Zolling | Online: https://www.vg-zolling.de/
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Die Beseitigung von Wespen und/oder Hornissen bedarf einer
naturschutzrechtlichen Erlaubnis.
Zuständig: Landratsamt Freising, SG 42 Naturschutz
Die Beseitigung erfolgt NICHT durch die Feuerwehr!
Hierzu müssen eigenständig Fachleute (z.B. Kammerjäger) kontaktiert und beauftragt werden.