Aufgaben

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Wasserversorgungsanlage; Anzeigen

Die Beseitigung von Wespen und/oder Hornissen bedarf einer

naturschutzrechtlichen Erlaubnis.

 

Zuständig: Landratsamt Freising, SG 42 Naturschutz

 

Die Beseitigung erfolgt NICHT durch die Feuerwehr!

Hierzu müssen eigenständig Fachleute (z.B. Kammerjäger) kontaktiert und beauftragt werden.





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