Bericht von der Gemeinderatssitzung Wolfersdorf am 25. April 2019

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Nicht-öffentlich gefasste Beschlüsse der Sitzung am 28. März

Erneuerung des Kanals in der Berghaselbacher Straße in Wolfersdorf bis Berghaselbach

Im Zuge der des Erneuerung der Berghaselbacher Straße in Wolfersdorf erteilt der Gemeinderat den Auftrag für die Kanalbauarbeiten der Firma Reinhardt Feickert GmbH aus Witzleben auf der Grundlage des Angebotes in Höhe von 2.246.595,79 € (brutto). Der Auftrag wird erst nach Zustimmung der Regierung von Oberbayern zum  Vorzeitigen Baubeginn erteilt. Mit der Freigabe ist nach Rücksprache Mitte KW 15 zu rechnen.

 

Erstellung eines Abwasserkatasters und Schadensplanes für das Kanalnetz der Gemeinde Wolfersdorf

Im Zusammenhang mit der Erstellung eines Abwasserkatasters und Schadensplans für das Kanalnetz der Gemeinde Wolfersdorf erhält den Auftrag für die TV-Kanaluntersuchung (einschließlich Spülung) für den Ort Wolfersdorf die Firma Hammerer Kanalservice GmbH aus Schwandorf auf der Grundlage des Angebotes in Höhe von 67.901,40 € (brutto, inkl. 10% Nachlass).

 

Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Wolfersdorf Süd-West" in Wolfersdorf mit 3. Berichtigung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde

Mit der Ausarbeitung des Bauleitplanverfahrens des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Wolfersdorf Süd-West“ in Wolfersdorf zur 3. Berichtigung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes wird das Architekturbüro Hans Hörl, Wolfersdorf, auf der Grundlage des Honorarangebotes beauftragt.

Bürgermeister Mair wird ermächtigt, mit dem Architekturbüro für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens die entsprechenden Honorarvereinbarungen abzuschließen.

Mit der Ausarbeitung des Bauleitplanverfahrens für die grünordnerischen und landschaftspflegerischen Leistungen zur Bauleitplanung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Wolfersdorf Süd-West“ wird das Landschaftsarchitekturbüro Albert Schneider, Wolfersdorf-Billingsdorf auf der Grundlage des vorgelegten Honorarangebotes beauftragt. Bürgermeister Mair wird ermächtigt, mit dem Landschaftsarchitekturbüro die entsprechenden Honorarvereinbarungen abzuschließen.

 

Beschlüsse der Sitzung am 25. April

Während dieser Sitzung wurden im öffentlichen Teil keine relevanten Beschlüsse gefasst.