Abgabe von Bauanträgen

Bauanträge
Solarstrom

Inkrafttreten des Art. 44a BayBO Solaranlagen

Achtung!
Bauanträge für Nichtwohngebäude (ausschließliche gewerbliche oder industrielle Nutzung) die ab 01.03.2023 eingehen, sind grundsätzlich mit einer Solaranlage auszustatten (Ausnahmen in Art. 44a Abs. 3 und 5 BayBO). Für sonstige Nichtwohngebäude gilt dies für Bauanträge ab 01.07.2023. (Art. 44a Abs. 2 BayBO)
Für Wohngebäude gilt diese Regelung erst für Bauanträge, die ab 01.01.2025 eingehen. (Art 44a Abs. 4 BayBO) …mehr
Bauanträge

Information über die Abgabe von Bauanträgen

 Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB steht der Gemeinde eine Frist von zwei Monaten nach Eingang des Bauantrags zu, um über einen Bauantrag zu entscheidenund das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen oder zu verweigern. Die Verwaltung wird vollständig eingereichte Bauanträge stets so schnell wie möglich  …mehr