Wirtschaft & Standort

Bauanträge
Solarstrom

Inkrafttreten des Art. 44a BayBO Solaranlagen

Achtung!
Bauanträge für Nichtwohngebäude (ausschließliche gewerbliche oder industrielle Nutzung) die ab 01.03.2023 eingehen, sind grundsätzlich mit einer Solaranlage auszustatten (Ausnahmen in Art. 44a Abs. 3 und 5 BayBO). Für sonstige Nichtwohngebäude gilt dies für Bauanträge ab 01.07.2023. (Art. 44a Abs. 2 BayBO)
Für Wohngebäude gilt diese Regelung erst für Bauanträge, die ab 01.01.2025 eingehen. (Art 44a Abs. 4 BayBO) …mehr
Bauanträge

Information über die Abgabe von Bauanträgen

 Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB steht der Gemeinde eine Frist von zwei Monaten nach Eingang des Bauantrags zu, um über einen Bauantrag zu entscheidenund das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen oder zu verweigern. Die Verwaltung wird vollständig eingereichte Bauanträge stets so schnell wie möglich  …mehr
Wohnhausneubau

Gewerbegrundstücke in der Gemeinde Haag a. d. Amper

Derzeit haben wir keine freien Gewerbegrundstücke in der Gemeinde Haag a. d. Amper zu vergeben.  …mehr
Wohnhausneubau

Baugrundstücke in der Gemeinde Haag a. d. Amper

Derzeit haben wir keine Baugrundstücke in der Gemeinde Haag a. d. Amper zu vergeben.    …mehr
Digiales Planarchiv

Bebauungspläne der Gemeinde Haag a.d. Amper

Ab sofort bietet das Landratsamt Freising ein digitales Planarchiv an.

Hier kann man die Bebauungspläne der Gemeinde mit den jeweiligen Änderungen ansehen, herunterladen und ausdrucken.

Es handelt sich um ein Informationsangebot des Landratsamtes Freising. Rechtliche Verbindlichkeit haben ausschließlich die Papierfassungen der Bebauungspläne, die für die Gemeinde Haag a.d. Amper in der Verwaltungsgemeinschaft Zolling eingesehen werden können. …mehr