Bericht aus der Sitzung des Schulverbands Zolling vom 12. Juli 2021

Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14. Dezember 2020
Informationen und Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 12. Juli 2021

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Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14. Dezember 2020

 

Ausgleichzahlungen nicht tageweise
Für den Zeitraum der Schulschließung aufgrund von Corona hat die Versammlung festgelegt, dass als Berechnungsgrundlage für etwaige Ausgleichszahlungen ein gesamter Zeitraum genommen wird. Schulfreie Tage bleiben dabei unberücksichtigt.

Bezüglich eines finanziellen Ausgleichs für ein Schulbusunternehmen legte die Versammlung fest, dass für die Zahlungen die vertraglich vereinbarten Tagespauschalen als Grundlage gelten, mögliche Zwischenfahrten bleiben dabei unberücksichtigt.

 

Erhöhung der Pauschale zur Schülerbeförderung
Für die Schulbuslinie Attenkirchen wurde eine höhere Beförderungspauschale fällig. Einer entsprechenden Änderungsvereinbarung stimmte das Gremium in der Sitzung im Dezember 2020 zu. Demnach gilt rückwirkend zum 1. Juli 2018 eine Schülerbeförderungspauschale von 298, 43 Euro netto statt bislang 278, 43 Euro netto. Einem weiteren Aufschlag um zehn Euro ab dem 1. September 2020 stimmte das Gremium ebenfalls zu.

 

Corona-Zuschlag für Beschäftigte der VG
Die Corona-Pandemie hat die Arbeit im Schulverband Zolling verändert und die Mitarbeiter stärker belastet. Tarifrechtlich wurde deshalb eine einmalige Sonderzahlung, gestaffelt nach den jeweiligen Entgeltgruppen, vereinbart. Die Gemeinschaftsversammlung gewährte den Mitarbeitern des Schulverbands im Jahr 2020 zusätzlich eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 400 Euro für jeden Vollzeitbeschäftigten, für Angestellte in Teilzeit entsprechend anteilig.

 

Rahmen für Geschenke und Zuwendungen festgelegt
Um den Vorwurf eines „korrupten Verhaltens von und zu Mandatsträgern“ von vorneherein auszuschließen, hat die Verbandsversammlung festgelegt, welche Art und Höhe von Zuwendungen die Amtsträger annehmen dürfen. Kein Problem ist demnach:

  • die Bewirtungen für die Bürgermeister und Verbandsräte der Verwaltungsgemeinschaft Zolling anlässlich von Volksfesten, Betriebsfeiern, Vereinsfeiern, Jubiläen, Einweihungsfeiern und ähnlichen Anlässen. Sie werden als üblich im Sinne des Ehrenamtes gesehen.
  • Präsenten in einem Wert von bis zu 40 Euro, die als Aufmerksamkeitsgeschenk gewertet werden können, zum Beispiel Bierkrügerl oder ähnliches.
  • Einladungen zu Essen anlässlich von Geburtstagsfeiern, Eheschließungen, Jubiläen und ähnlichen Feierlichkeiten. Diese werden als im Sinne des Ehrenamtes annehmbare Aufmerksamkeiten angesehen.

 

Informationen und Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 12. Juli 2021

 

Fördermittel für Tablets erhalten
Corona hat die Digitalisierung in den Schulen vorangetrieben. Wie Verbandsvorsitzender Helmut Priller informierte, seien für die Lehrer einige Tablets und Notebooks angeschafft worden. Die Regierung von Oberbayern hat dafür ein Sonderbudget zur Verfügung gestellt. Fördermittel in Höhe von 29.000 Euro sind im April auf dem Konto eingegangen.

 

Hartplatz reparieren statt sanieren
Der Hartplatz der Sportanlage der Grund- und Mittelschule hat einige Schäden im Belag und ist deshalb derzeit gesperrt. Eine Sanierung würde laut Verbandsvorsitzendem Helmut Priller rund 65.000 Euro kosten. Ein entsprechendes Angebot liegt vor. Nun befindet sich jedoch der Platz auf dem Grund der Gemeinde Zolling und die möchte sich das Grundstück vorbehalten für einen möglichen Erweiterungsbau von Mittagsbetreuung oder Hort. Das könnte notwendig werden, sollte ab 2026 eine Verpflichtung für ein Ganztagesangebot an Schulen kommen. Es werden nun also Angebote eingeholt, die sich auf die Reparatur der defekten Stellen begrenzt. In der Sitzung im Dezember soll dann darüber entschieden werden.

 

Temperaturmessungen in der Schule
Lehrer und Schüler klagen seit Jahren über hohe Temperaturen in den Klassenzimmern in Altbau und Neubau sowie in der Aula. Teilweise steigen diese auf 35 Grad. Deshalb wird seit einigen Wochen eine Dauermessung durchgeführt, deren Daten dann als Grundlage dienen sollen, um das Problem einzudämmen.

 

Sondersitzung zur Entscheidung über den Kauf von Raumluftreinigern
Die Bayerische Staatsregierung empfiehlt, für Klassenzimmer Luftraum-Filter anzuschaffen, die auch Viren aus der Raumluft filtern können. Dies ist ein weiterer Baustein in der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Sie hat dafür in einem zweiten Förderprogramm eine Förderung von bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal 1.750 Euro pro Gerät in Aussicht gestellt. Im Rahmen der Verbandsversammlung hat man nun ein Testgerät in Augenschein genommen. Der erste Eindruck war positiv, auch hinsichtlich der Lärmentwicklung. Bei hochwertigen Geräten entstehen im Betrieb maximal rund 40 Dezibel. Zum Vergleich: die Geräuschentwicklung bei einem normalen Gespräch liegt bereits bei 50 Dezibel. Die Expertenmeinungen hinsichtlich der Notwendigkeit der Geräte gehen auseinander und auch die Verbandsräte waren noch unschlüssig. 2.800 bis 3.200 Euro würde ein hochwertiger Luftreiniger kosten, Tendenz steigend. Benötigt werden davon 80 Stück. Hinzu kommen die Kosten für die Wartung. Nun werden sich alle Beteiligten, darunter auch die Schulfamilie, noch einmal Gedanken machen. In einer Sondersitzung soll dann eine endgültige Entscheidung gefällt werden.

 

Zwei Buslinien werden neu ausgeschrieben
Im Mai kündigte ein Busunternehmen die beiden Schulbuslinien nach Oberappersdorf und Oftlfing zum Ende dieses Schuljahres. Das Unternehmen ist langjähriger Vertragspartner des Schulverbands hinsichtlich Schülerbeförderung. Die Kündigung begründete das Unternehmen mit Personalmangel. Um weiterhin die restlichen Schulbuslinien, die das Unternehmen für den Schulverband bedient, zuverlässig und pünktlich fahren zu können, musste er zwei Linien aus dem Vertrag kündigen. Diese Linien werden für das kommende Schuljahr neu ausgeschrieben.

 

Jahresrechnung 2020: Keine Beanstandungen
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2020 des Schulverbands kontrolliert und der Versammlung einen Bericht abgegeben. Rückfragen gab es nicht und der Ausschuss hatte auch nichts zu beanstanden. Somit konnte die Jahresrechnung 2020 festgestellt werden und die Versammlung erteilte Entlastung. Die Jahresrechnung 2020 schließt demnach wie folgt:

 

Verwaltungshaushalt                    1.220.959,92 Euro

Vermögenshaushalt                      742.592,34 Euro

Rücklagen (Stand 01.01.2020)    235.365,84 Euro

Rücklagen (Stand 31.12.2020)    204.272,32 Euro

Schulden (Stand 01.01.2020)      4.225.972,89 Euro

Schulden (Stand 31.12.2020)      3.624.738,59 Euro

 

Ökostrom in einer Bündelausschreibung
Der Schulverband muss die Strombeschaffung für die Jahre 2023 bis 2025 ausschreiben. Das Gremium entschied sich, an der Bündelausschreibung der KUBUS GmbH, einem Kooperationspartner des Bayerischen Gemeindetags, zu beteiligen. Mit der Bündelausschreibung können bessere Preise erzielt werde. Statt eines Grundbetrages von 650 Euro netto, der für eine einzelne Gemeinde zu bezahlen wäre, beträgt der Grundpreis für die Verwaltungsgemeinschaft Zolling 900 Euro netto. Diesen Betrag teilen sich die vier Mitgliedsgemeinden und der Schulverband. Die Verbandsräte haben sich außerdem auf eine Ausschreibung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote festgelegt. Die kosten für die leistungsgemessene Abnahmestelle würden sich nach derzeitigen Berechnungen auf 174 Euro belaufen.

 

Regelung für Abrechnung der Mittagsbetreuung
Die Verbandsversammlung hat die Abrechnung der Gebühren für die Mittagsbetreuung während der Lockdown-Phase geregelt. Es ging dabei um den Abrechnungszeitraum Januar bis Mai 2021. Demnach gelten folgende Regelungen:

Es werden die Elternbeiträge für die Kinder erlassen, die von Januar bis Mai nicht mehr als fünf Tage die Mittagsbetreuung in Anspruch genommen haben. Hierfür erhält der Schulverband Zolling den Beitragsersatz vom Freistaat Bayern. Ab dem sechsten Besuchstag wird eine Tagespauschale von 5 Euro berechnet, maximal aber natürlich nur der übliche Monatsbeitrag. Der Schulverband kommt damit den Eltern entgegen, denn er verzichtet mit dieser Regelung auf rund 3.500 Euro.