Fundservice - Ihr online Fundbüro

 

Falls Sie etwas verloren, oder gefunden haben, dann können Sie mittels nachfolgenden Link die Suche starten:

 

Fundservice der Verwaltungsgemeinschaft Zolling

 

Die Suchfunktion bezieht sich dabei nicht nur auf den Bereich der Gemeinde, bzw. Verwaltungsgemeinschaft Zolling.

 

Sollten Sie etwas gefunden haben, dann bringen Sie uns doch bitte die Fundsache im Bürgerbüro vorbei.

 

Hinweis zu Fundtieren:

 

Wann ist ein Tier ein Fundtier?

Verirrte oder dem Halter dauerhaft entlaufene Haustiere sowie Haustiere ohne bekannten Halter gelten als Fundtier.

Bedenken Sie, dass z.B. Katzen am liebsten draußen sind und auch entsprechend

weit laufen. Verletzen Haustieren sollte natürlich geholfen werden.

 

Wie verhalte ich mich, wenn ich ein Tier finden?

Laut Gesetz (§ 965 BGB) sind Sie als Finder verpflichtet, unverzüglich beim Eigentümer oder, wenn dieser unbekannt ist,

bei der Gemeinde/VG eine ordnungsgemäße Fundanzeige zu erstatten.

Melden Sie die Tierart, den Fundort und die Uhrzeit.

 

Alternativ können Sie das Tier auch ins Tierheim bringen, dann übernimmt das Tierheim die Fundanzeige für Sie. 

 

Alle Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Zolling haben einen Vertrag

mit dem Tierschutzverein in Freising, damit die Fundtiere auch gut versorgt werden.